Daten zu Pendlern können auf
unterschiedliche Weise erhoben werden und beruhen in der Regel auf
der Meldung zur Sozialversicherung, die ein Arbeitgeber für
seine Angestellten bei der Bundesagentur für Arbeit (BA)
einreicht. Liegt die Adresse des Betriebes in einer anderen
Gemeinde als der Wohnsitz des Arbeitnehmers, registriert die
Statistik eine Pendelbewegung. Diese statistische Basis bedeutet,
dass Pendelbewegungen der rund 10 Millionen Selbstständigen in
Deutschland nicht mit erfasst sind.
Für Ihre Kommentare bin ich sehr dankbar.